Medienmitteilung
Vertragliche Einigung zwischen den Ostschweizer Ärztegesellschaften und der Einkaufsgemeinschaft HSK
Neuer Taxpunktwert für den Ärztetarif TARMED in der Ostschweiz Die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften (K-OCH) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, mandatiert von Helsana, Sanitas und KPT, einigen sich auf dem Verhandlungsweg auf einen um 3 Rappen erhöhten Taxpunktwert ab 1. Juli 2024 für die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den sieben Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen und Thurgau. Mit der tarifpartnerschaftlichen Lösung treten die Tarifpartner aus einem jahrelangen, vertragslosen Zustand aus und eröffnen sich eine gemeinsame Perspektive für Lösungen im Sinne der Tarifautonomie.
Ärzteschaft akzeptiert die Festsetzungen der Ostschweizer Kantonsregierungen
Die Ostschweizer Ärztegesellschaften (AI/AR, GL, GR, SH, SG, TG) akzeptieren die tariflichen Festsetzungen ihrer Kantonsregierungen, die eine rückwirkende, moderate Anhebung des Taxpunktwertes von 83 auf 86 Rappen per 1.1.2021 vorsehen. Die festgesetzte Erhöhung entspricht zwar nicht dem errechneten Antrag der Ärzteschaft, sie ist aber aus ärztlicher Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte wollen angesichts der aktuellen Prämiensituation Augenmass wahren. Sie hoffen, dass auch die Krankenkassen Vernunft walten lassen und die Entscheidungen der Regierungen anerkennen
Medienmitteilung 15.12.2023
Taxpunktwertanpassung: Schritt in die richtige Richtung!
Nach einem fünfjährigen, vertragslosen Zustand setzen die Ostschweizer Kantonsregierungen gemäss heutiger Medienmitteilung den Taxpunktwert für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte rückwirkend auf den 1.1.2021 von 83 auf neu 86 Rappen fest. Diese erste, massgebliche Erhöhung seit Einführung des Ärztetarifs TARMED im Jahre 2004 bewerten die kantonalen Ärztegesellschaften (AI/AR, GL, GR, SH, SG, TG) als Schritt in die richtige Richtung. Zumal in zahlreichen anderen Kantonen sowie in hiesigen Spitälern für gleiche medizinische Tätigkeiten bedeutend höhere Abgeltungen entrichtet werden.
Medienmitteilung 24.11.2023